Abschiebung und positives Recht

Nach dem deutschen Bundeskanzler Scholz (06.06.2024 im deutschen Bundestag) sollen sog. schwerkriminelle Asylanten nach Verbüßung der Haftstrafe abgeschoben werden, auch in Staaten wie Afghanistan und Syrien, also solche Länder, die zurzeit selbst als terroristisch einzustufen sind. Abgesehen davon, dass natürlich jedes rechtsstaatliche Mittel gegen Islamismus und offene Gewalt angezeigt ist, zeigt sich hier zudem jedoch auch unverhohlener Nationalismus auf Basis positiven, sprich: demokratischen Rechts.

Denn sollte sich eine juristisch opportune Möglichkeit, i.e. europäisch-deutsch rechtskonform, ergeben dies durchzusetzen, kommt die vermaledeite Unrechtmäßigkeit des Konzeptes der Staatsangehörigkeit zum Vorschein, zumindest für solche, die nicht aus Betroffenheit, sondern prinzipienorientiert auf diese Sachlage blicken.

Analog möge bedacht sein, dass während biodeutsche Nazis, wenn sie z.B. schwere Körperverletzung begehen, lediglich (und zu Recht) dem deutschen, positiven Recht unterstehen, islamistische Asylanten, wenn sie selbiges tun doppelt bestraft werden sollen.

Zunächst (wieder zu Recht) durch die rechtsstaatliche Justiz, danach zusätzlich durch Rückführung in einen Schurkenstaat. Auch, wenn dies positiv rechtlich möglich wäre, was hier nicht Gegenstand der Untersuchung sein soll, widerspräche dies doch eklatant dem Naturrecht demokratischer Aufklärung. Um dies zu betonen: nicht Staatsangehörigkeit garantiert hier die Menschenwürde – auch die der Täter – sondern Zugehörigkeit zur Gattung Mensch überhaupt.

Staaten, wie auch Unstaaten, die die Menschenwürde nicht anerkennen oder umsetzen, sollten demnach und zu jeder Zeit nicht als gleichberechtigte Partner von Demokratien angesehen werden, auch nicht, wenn sie (begründet oder willkürlich) unerwünschte Flüchtlinge aufnehmen sollen. Demokratie als Prinzip aber ist etwas Universelles, nicht Nationales. Zumindest, wenn man sie ernst nimmt.

Anhand dieses Beispiels lässt sich zeigen, wie in einer globalisierten – doch nach aufklärerischen Maßstäben noch unfertigen – Welt, positives Recht auch in Demokratien in Dezisionismus umschlagen kann. Denn wo das Naturrecht eines jeden Menschen nicht mehr als Grundlage des demokratischen Rechts gilt, gerät positives Recht eben in genau jenes Fahrwasser, das ich demokratischen Dezisionismus nennen will.

Die Demokratie des Wahlvolkes also, exkludiert jene, die sich das Volk wählen, vom Volk der Wahl jedoch nicht anerkannt sind. Unabhängig ihrer Taten und Intentionen jedoch sind auch diese Menschen Träger von Menschenwürde, Inhaber des Menschenrechts als Naturrecht, noch ehe sie zum Bürgerrecht aufsteigen. Jede Abschiebung in eine Nichtdemokratie ist somit ein Bruch jener Grundlage, die die Demokratie als Fortschrittliche stützt: Menschenrecht.

Dieses Beispiel zeigt zudem auf, wieso das sogenannte Völkerrecht so weit entfernt scheint, von dem, was das Menschenrecht ausmacht: Diesem untersteht jede international anerkannte Souveränität, de facto unabhängig ihrer Staatsform. Alle Gesellschaften, ob zivilisiert oder nicht, sind hier gleichrangig. Dies mag in der diplomatischen Alltagspraxis durchaus friedenssichernde Aspekte zeitigen, ist jedoch in ihrer Basis und den langfristigen Folgen antiaufklärerisch. Zum einen werden diktatorische Regime, solange nicht offen terroristisch, legitimiert und formal-bürgerlich akzeptiert, zum anderen unterminiert das Kollektive das Individuelle. Wenn aus Menschenrecht kollektives Recht wird, wie es das nominalkommunistische Regime in China predigt, wird aus Völkerrecht ein relativistisches Kulturrecht.

Was die eigene Volksgruppe einem antut, bleibt dann die Sache der Gruppe und keinem anderen Gesetz mehr unterworfen. Wenn aus diesem fehlgeleiteten Rechtsverständnis heraus also ein verurteilter und nach positivem Recht rehabilitierter Sträfling abgeschoben wird, erscheint jedes darauffolgende Schicksal als naturgemäß: Einem Moslem in Moslemland geschieht kein Unrecht.

Doch das Gegenteil ist korrekt: Wo die Scharia Grundgesetz ist, ist dem Naturrecht nichts gerecht. Den Demokratien hingegen bleibt die Aufgabe die Muslime vor den Islamisten zu schützen, wie auch alle anderen vor jeder antidemokratischen Bestrebung.

Und solange das Recht noch herrscht, stellte dieses die erste und letzte Strafe eines jeden Verbrechers.

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Mark Erschüttert Autodidakt
Mark Erschüttert ist gelernter Kaufmann für Büromanagement, mehr wohl aber liebevoller Glücksritter und impulsiver Geist. Als Stiefpapa und Studienabbrecher lebt er im Grenzgängertum zwischen kritischem Utopismus und profanem Realismus. Zudem: Dialektiker. Humanist. Unitarier – mit einer metaphysischen Hoffnung auf das Beste: Die negativ deologische Yeshu’a im Blick. Musikalisch ist er interessiert am Goth – insbesondere am Postpunk und Dark Wave – ohne jedoch vom esoterischen Überschuss irgendeiner sogenannten „schwarzen Szene“ betroffen zu sein. In der Malerei genießt er den Surrealismus, das Unverständige dabei mehr, als das Kitschige, zum Klischee Geronnene. Doch duldet er kein Stillstehen, gibt sich bei Allem auch die Freiheit sich zu entwickeln und am Morgen das Gegenteil zu genießen – ob Jazz oder Pop Art. Seine weitestgehend autodidaktische Bildung, sowohl im Privaten, wie auch in politischen Organisationen, ist nahezu frei von institutionellem Kapital. Es bleibt ihm eine beschädigte Seele, die jedoch das Denken, wie das Fühlen liebt. Er ist zwar gerne für sich, schätzt doch sonders die Verbundenheit und das Leben, liebt dabei zuvorderst auch all jene Menschen, die ihn prägten und noch immer prägen.

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